Energy Sharing beschreibt eine gemeinschaftliche Stromerzeugung- und Verbrauch von lokal erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien über das öffentliche Netz.
Anstatt das der erzeugte Strom beim Betreiber der Anlage verbleibt, kommt er einer Energy Sharing Community zugute. Eine Energy Sharing Community erzeugt und verbraucht also gemeinschaftlich Strom in (meist) räumlichen Zusammenhang, einschließlich der Nutzung des öffentlichen Stromnetzes mit zugehörigen EE-Anlagen (meist) in räumlicher Nähe. Ein zeitnaher Abgleich von Erzeugung und Verbrauch (Synchronität) wird dabei durch entsprechende Informations- und Kommunikationstechnik sichergestellt.
Kurz gesagt: Der erzeugte Strom wird über das öffentliche Netz an den „Nachbarn“ geschickt. Dabei werden Erzeugung und Verbrauch zeitgenau erfasst und den Teilnehmern zugeordnet.
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Die Idee des Energy Sharing stammt aus der EU-Richtlinie EMD III, welche eine Umsetzungsfrist bis Juli 2026 vorschreibt. Seit dem 01. Juni 2026 muss Energy Sharing erstmals in Deutschland ermöglicht werden und wird in § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt.
Der Strom aus EE-Anlagen muss seitdem nicht nur selbst verbraucht oder eingespeist werden, sondern kann in einer Energy Sharing Community erzeugt und verbraucht werden. Somit wurden neue Möglichkeiten für die Nutzung einer PV-Anlage geschaffen.
In der Praxis ist die Umsetzung des Energy Sharing natürlich ein laufender Prozess. Es werden hier nach und nach viele Prozesse erst implementiert und verfeinert werden. Der Bundesweite vollausbau ist wohl frühestens im Jahr 2028 zu erwarten, wenn das Modell auch auf angrenzende Bereiche erweitert werden soll.
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