Wie funktioniert eine Balkonsolaranlage/ein Steckersolargerät?
Darf ich eine Balkonsolaranlage installieren?
Wie kann ich eine Balkonsolaranlage betreiben?
Welche Ausstattung ist für eine Balkonsolaranlage nötig?
Ist der Betrieb einer PV-Dachanlage und eine Balkonsolaranlage gleichzeitig möglich?
Gibt es Fördermöglichkeiten für Balkonsolaranlagen?
Welche Leistung sollte meine Balkonsolaranlage haben?
Eine Balkonanlage, auch Steckersolargerät genannt, kann direkt nach ihrem Kauf in Betrieb genommen werden, sobald sie im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur angemeldet ist.
Man kann das Steckersolargerät an der Balkonbrüstung, einem Terrassengeländer oder an einer anderen geeigneten Stelle anbringen. Eine Ausrichtung nach Süden liefert dabei die besten Erträge, aber auch eine Ausrichtung nach Osten oder Westen kann sinnvoll sein.
Ein Steckersolargerät erzeugt Gleichstrom, der durch einen Wechselrichter, welcher direkt mit einem in der Wohnung vorhandenen Stromkreis verbunden ist, in haushaltsüblichen Wechselstrom umgewandelt wird. Der Strom kann im Haus- und Wohnungsnetz durch zeitgleich betriebene Elektrogeräte genutzt werden, wodurch weniger Strom vom Energieversorger bezogen werden muss.
Grundsätzlich ja, jeder darf eine Balkonsolaranlage installieren. Bei Miet- oder Eigentumswohnungen muss jedoch der Vermieter bzw. die Wohnungseigentümergemeinschaft zustimmen.
Nach Anmeldung der Balkonsolaranlage im Marktstammdatenregister kann die Anlage betrieben werden. Eine separate Anmeldung beim örtlich zuständigen Netzbetreiber ist hier nicht nötig.
Es kann jedoch sein, dass der Stromzähler ausgetauscht werden muss. Dies erfolgt durch den Messstellenbetreiber, der Balkonsolar-Betreiber muss hier also nichts weiter veranlassen. Grundsätzlich ist der Betrieb vorübergehend mit jedem Stromzähler möglich, bis ein Zweirichtungszähler installiert ist.
Für die Installation des Zweirichtungszähler fallen keine Mehrkosten an.
Sie benötigen die Balkonsolaranlage, einen Zweirichtungszähler und eine Energiesteckdose.
Falls der Zweirichtungszähler erst durch den Messstellenbetreiber installiert werden muss, kann die Anlage auch mit einem anderen Stromzähler vorübergehend in Betrieb genommen werden.
Über die Energiesteckdose wird die Balkonsolaranlage in das Haus- oder Wohnungsnetz eingebunden bzw. mit einem Stromkreis des Hauses oder der Wohnung fest verbunden.
Die Energiesteckdose oder der Festanschluss muss durch eine Fachkraft des Elektrohandwerks durchgeführt werden.
Ja, das geht.
Die Abrechnung kann hier über eine gemeinsame Messeinrichtung erfolgen. Sollten verschiedene Vergütungssätze gelten, so wird der Messwert entsprechend der jeweiligen Anlagenleistung aufgeteilt. Für den Stromanteil aus einem Steckersolargerät wird der Betreiber jedoch regelmäßig keine Vergütung erhalten.
Für Balkonsolaranlagen ist keine Förderung auf Bundesebene vorgesehen. Sie werden in der Regel für die Generierung von Strom für den Eigenverbrauch genutzt.
Es fallen dadurch weder Netzentgelte, Steuern etc. an. Für Steckersolargeräte ist die Vermarktungsform der unentgeltlichen Abnahme des eingespeisten Stroms durch den Netzbetreiber vorgesehen. Es kann zwar prinzipiell auch für Balkonsolaranlagen EEG-Vergütung in Anspruch genommen werden, der Status als Steckersolargerät samt der Entlastungen und Vereinfachungen würde jedoch verloren gehen.
Da Balkonsolaranlagen hauptsächlich dem Eigenverbrauch dienen ist es sinnvoll die Anlagengröße an den eigenen Stromverbrauch anzupassen.
Die Dauerlast eines durchschnittlichen Haushalts liegt dabei meist deutlich unter 100 Watt, wodurch ein einzelnes Modul mit zum Beispiel 400 Watt bereits eine ökonomisch sinnvolle Variante darstellen kann.
Der Wechselrichter einer Balkonsolaranlage darf eine maximale Nennleistung von 800 Watt beziehungsweise Voltampere haben. Grundsätzlich können auch leistungsstärkere PV-Anlagen an Balkonen installiert werden, jedoch nur durch Elektrofachkräfte.
Technische Details zu Steckersolaranlagen und die „Steckerfrage“ werden nicht im Gesetz, sondern in technischen Normen geregelt. Man kann diese auf der Website des Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. finden. Auch die Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) im VDE erarbeitet derzeit eine Produktnorm zu Steckersolargeräten.
Da es für den überschüssigen Strom bei Steckersolargeräten keine Vergütung bei Netzeinspeisung gibt, erscheint ein Speicher für diesen Strom naheliegend. Ein großer Teil des Stroms wird in diesem Modell jedoch bereits direkt verbraucht, da die Leistung des Steckersolargerätes im Verhältnis zum Haushaltsverbrauch sehr klein ist. Der überschüssige Strom dürfte daher, grade im Winter, nicht ausreichen, um einen Speicher voll zu laden.
Ein Speicher wird sich in der Regel aufgrund der hohen Anschaffungskosten nicht lohnen. Es sollten vor der Anschaffung zunächst entsprechende Vergleichsrechnungen vorgenommen werden.