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  • Zwei Parteien: EFH mit Einliegerwohnung oder Zweifamilienhaus
  • Zwei Parteien: EFH mit Einliegerwohnung oder Zweifamilienhaus

    Messkonzept

    In einem Gebäude mit zwei Verbrauchern sind es zurzeit vier unterschiedlichen Messkonzepte möglich, ein zusätzliches wird mit Solar Paket I ermöglicht (kursiv):

    • Vollständiges Summenzählermodell: die Nutzung des PV-Stroms erfolgt mithilfe eines Summenzählers, der den netzbezogenen Strom und den ins Netz eingespeisten PV-Strom misst. Dazu kommt noch ein Unterzähler pro Partei und ein privater Erzeugungszähler, der die gesamte Erzeugung misst.
    • Beschränkung auf eine Anlage und einen Verbraucher: nur einer der Bewohnende beteiligt sich an die PV-Versorgung.
    • Spezielles Summenzählermodell (Kaskade), z.B. wenn Allgemeinstrom Vorrang für die Nutzung des PV-Stroms haben soll, oder die Wärmepumpe einen anderen Tarif als Haushaltstarif hat.
    • Zwei separate Summenzähler, wenn jeweils eine Anlage dahinter angeschlossen ist.
    • Virtueller Summenzählermodell: die Zähler der Wohneinheiten und der PV-Anlage müssen intelligente Messsysteme sein (digitale Zähler mit Smart Meter Gateway).

    Zwei dieser Messkonzepte sind in den unteren Bilder visualisiert.

    @ DGS Franken: Aus der Broschüre: Photovoltaik für die Versorgung vor Ort

    (Legende: E = Eigenversorger, L, (L) = Lieferant, K = Kunde (Strombezieher), A = Allgemeinstrom)

    Betreibermodelle

    In der unten aufgeführter Tabelle sind die unterschiedlichen Möglichkeiten dargestellt, wenn zwei Parteien im Haus wohnen. Dabei kann es sich entweder um zwei Mieter oder um ein Vermieter und einen Mieter handeln. Die Liste ist nicht vollständig, sie stellt lediglich die üblichen Modelle dar:

    • die Parteien werden vom PV-Anlagebetreiber vollversorgt, d.h. mit PV-Strom und Netzstrom: (1b) PV-Strommix
    • die (separaten) Anlage(n) werden an die Bewohner vermietet: (2a) PV-Miete
    • die Wohnungen werden mit Strom als Nebenleistung vermietet: (2c) PV-Wohnungsmiete, oder
    • lediglich der PV-Strom wird an den Mieter verkauft:

    In der unten aufgeführter Tabelle sind die Prinzipien jedes Betreibermodells dargestellt.

    Betreibermodell / Mustervertrag (1a) PV-Strom (1b) PV-Strommix (1f) PV-Gebäudeversorgung (2a) PV-Miete (2c) PV-Wohnungsmiete
    Mögliche Messkonzepte (siehe Broschüre) Beschränkung auf eine Anlage und einen Verbraucher, oder Zwei separate Zweirichtungszähler Physischer Summenzähler vollständig, Beschränkung auf eine Anlage und einen Verbraucher, oder Spezieller Summenzähler Virtueller Summenzähler Beschränkung auf eine Anlage und einen Verbraucher, oder Zwei separate Zweirichtungszähler Summenzähler vollständig, oder Spezieller Summenzähler
    Investor Vermieter oder Dritte Vermieter oder Dritte Vermieter oder Dritte Vermieter oder Dritte Vermieter
    PV-Anlagenbetreiber Investor Investor Investor Mieter Vermieter
    Ist der PV-Anlagenbetreiber Stromlieferant ? Ja Ja Ja Nein Nein
    Unterzeichner des Reststromabnahme- vertrags Mieter Investor Mieter Mieter Vermieter (Vollversorgung)
    Veräußerungsform des PV-Stroms PV-Stromtarif (ct/kWh) Mischstromtarif (ct/kWh) PV-Stromtarif (ct/kWh) Miete (Euro / Jahr) Mieterhöhung

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