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  • Großes MFH (größer 20 Parteien)

    Messkonzept

    In Gebäuden mit mehr als 20 Parteien erfolgt die Nutzung des PV-Stroms durch die Umsetzung eines physischen oder virtuellen  (Summen-)Zählermodells für alle oder einen Teil der Bewohner. Ein Dienstleister wird oft beauftragt, um die Zählerkonzepte und Abrechnung zu entwickeln, dieser kann auch selbst in die Anlage investieren (Liste der MFH-Dienstleister).

    @ DGS Franken: Aus der Broschüre: Photovoltaik für die Versorgung vor Ort

    (Legende: E = Eigenversorger, L, (L) = Lieferant, K = Kunde (Strombezieher), A = Allgemeinstrom)

    Betreibermodelle

    Die Betreibermodelle für große MFHs, die einem Vermieter gehören, ähneln denen von Kleines MFHs mit dem wesentlichen Unterschied, dass oft die Dienstleistungen eines externen Anbieters in Anspruch genommen werden. Dienstleister treten in dem Fall als Investor, PV-Strombezieher (Lieferkettemodell) oder als PV-Anlagebetreiber (siehe unsere Broschüre für eine Darstellung der Contracting-Modelle) auf. Sie entwickeln die Projekte als Vollversorgung-Stromlieferungmodell, dem unsere Musterverträge (1b) PV-Strommix oder (1e) PV-Mieterstrom entsprechen.

    Für Gemeinschaften, sowohl WEGs als Genossenschaften oder andere gemeinschaftliche Wohnformen, gibt es wie bei kleinen MFHs folgende Möglichkeiten:

    • Die Kombination der Betreibermodelle (3a-d) Selbstversorgung und ggf. Mieter (2c) PV-Wohnungsmiete.
    • Alternativ beauftragt die Gemeinschaft einen Dienstleister zur Vollversorgung (s.o.) und definiert ihren gewünschten Involvierungsgrad und dementsprechend den Grad der Gewinnmitnahme.